Pilz sammeln

Einzahlung Gebühr 

Veröffentlichungsdatum:

23.06.2026

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Art des Dienstes
Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr in der Gemeinde Aldein.
An wen sich der Dienst wendet:
An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt)


Was braucht es
Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
•    Einzahlung der Sammelgebühr von 10,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Aldein
•    Gültiger Personalausweis.

Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:
•    Nur gültiger Personalausweis.

Einzahlungsmöglichkeiten
- Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal epays der Südtiroler Einzugsdienste. 

"Wer in der Gemeinde Aldein Pilze sammeln möchte, muss eine Gebühr entrichten, die bequem online über das Zahlungssystem pagoPA abgewickelt werden kann. Die Zahlung erfolgt über die Webseite epays.it, indem man unter „pagoPA-Zahlungen“ die Körperschaft „Gemeinde Aldein“ und anschließend den Dienst „Pilzsammelgebühr“ auswählt. Pro Tag beträgt die Gebühr 10 Euro, wobei das Sammeln ausschließlich an geraden Kalendertagen erlaubt ist. Für die Zahlung müssen persönliche Daten wie Name, Steuernummer und Adresse angegeben werden. Nach Eingabe aller Informationen kann entweder eine Zahlungsaufforderung für die Bezahlung am Schalter ausgedruckt oder die Gebühr direkt online beglichen werden."

- Im Gemeindeamt der Gemeinde Aldein nur während der Öffnungszeiten
- Postamt  - KK 14664395
- Im Tourismusbüro Südtirol Südens - Dorf 34 - 39040 Aldein - nur während der Öffnungszeiten


Bei Kontrollen
•    Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
•    Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.

Kosten
Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 10,00 Euro

Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.

Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden:
-    Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
-    Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.

Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 23.06.2026, 14:11 Uhr

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