Verordnung betreffend die organisatorischen und verwaltungstechnischen Vorgänge im Zusammenhang mit der Eheschließung und Partnerschaft vor dem Standesamt

Der Vollzug einer standesamtlichen Eheschließung ist ein grundlegendes Recht der Bürger, wie vom Zivilgesetzbuch und der geltenden Standesamtsordnung (D.P.R. 396/2000) vorgesehen.

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Veröffentlichungsdatum

09.12.2025

Beschreibung

Vorliegende Verordnung regelt alle organisatorischen und verwaltungstechnischen Vorgänge im Zusammenhang mit Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften vor dem Standesbeamten im Rathaus der Gemeinde Aldein, im Rahmen der geltenden Gesetzesbestimmungen und in Übereinstimmung mit den Art. 106 bis 116 des Zivilgesetzbuches.

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Veröffentlichungsdatum

09.12.2025

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Zuletzt aktualisiert: 09.12.2025, 14:58 Uhr

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