Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 12.03.2024...

Veröffentlichungsdatum:

04.04.2024

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Ansuchen um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene


Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 21 vom 12.03.2024 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene genehmigt.

Innerhalb des 30. April bzw. 31. Oktober diesen Jahres können nur jene Betriebe die Anträge um Zuweisung von Gästebetten aus dem Vorschusskontingent auf Gemeindeebene stellen, welche über mindestens eines der folgenden Vorzugskriterien verfügen:

a. der Betrieb übt seine Tätigkeit bereits in der Gemeinde aus und verfügt somit bereits über Betten

b. das Gebäude, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll, besteht bereits mit ordnungsgemäßer Benützungsgenehmigung oder Bezugsfertigkeit.

Ab 01.01.2025 und für einen Zeitraum von 2 Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung können jene Betriebe ansuchen, die zum Zeitpunkt der Anfrage um Bettenzuweisung über weniger als 40 Betten oder die über keine Betten verfügen. 

Es wird jeweils eine Rangliste aufgrund der Anträge erstellt, welche vollständig innerhalb des 30. April und 31. Oktober jeden Jahres eingereicht werden.

Für die Anträge um Zuweisung von Gästebetten darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden. Das Antragsformular kann auf der Homepage der Gemeinde unter „News“ heruntergeladen und muss ausgefüllt an die zertifizierte elektronische Email (PEC) geschickt werden.

Der Bürgermeister

Christoph Matzneller 

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Zuletzt aktualisiert: 05.04.2024, 09:50 Uhr

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