BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Der Sozialbonus für den Abfall feiert sein Debüt: Ab 2026 findet die Ermäßigung auf die Abfallgebühr...
Das Landesgesetz Nr. 41 sieht die Zusammensetzung des Bibliotheksrats für folgende Mitglieder vor:
die/der Bürgermeister/in oder eine von ihr/ihm bevollmächtige Person,
je ein/e Vertreter/in der Schule für jede bestehende Schulstufe (Grundschule, Mittelschule, Oberstufe)
die/der Bibliotheksleiter/in des Hauptsitzes und allfälliger Zweig- und Leihstellen( sie haben beratende Stimme)
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 4 vom 09.03.2015 wurde die Satzung zur Errichtung einer örtlichen öffentlichen Bibliothek in Aldein mit einer Leihstelle in Radein genehmigt. Hierfür ist auch ein Bibliotheksrat notwendig.
Zuletzt aktualisiert: 04.07.2025, 10:46 Uhr