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Die Umfrage richtet sich an alle erwerbstätigen Personen in Südtirol ab 15 Jahren.
Gemäß Art. 35 der Satzung der Gemeinde Aldein wird für die Dauer seiner Amtsperiode ein Seniorenbeirat eingesetzt.
Gemäß Art. 35 der Satzung der Gemeinde Aldein der Seniorenbeirat wenigstens zur Hälfte aus Personen zusammengesetzt sein muss, die älter als 65 Jahre sind.
Den Vorsitz hat die Bürgermeisterin oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne;
Zuletzt aktualisiert: 21.07.2025, 10:53 Uhr